§ 1 – Vertragsgegenstand
(1) Unsere AGB gelten für die Besorgung von Rechtsangelegenheiten nach Maßgabe des zwischen uns und dem Mandanten geschlossenen Vertrags.
(2) Unsere AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern,
es sei denn, in der jeweiligen Klausel wird eine Differenzierung vorgenommen.
§ 2 – Angebot und Vertragsschluss
Mit seiner Unterschrift unter den Vertrag bzw. der uns erteilten Vollmacht erklärt der Mandant verbindlich, das Mandat erteilen zu wollen.
§ 3 – Entgelt und Zahlungsbedingungen
(1) Die Höhe der Vergütung bestimmt sich nach einer gesonderten schriftlichen Honorarvereinbarung. Soweit eine solche Vereinbarung nicht oder nicht wirksam getroffen worden ist, ergibt sich die Höhe der Vergütung aus den jeweils geltenden gesetzlichen Vergütungsbestimmungen, vor allem nach § 2 Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Danach werden die Gebühren nach dem Wert berechnet, den der Gegenstand der anwaltlichen Tätigkeit hat (Gegenstandswert).
(2) Das Honorar ist spätestens zwei Wochen nach Zugang der Rechnung zu zahlen.
(3) Wir sind berechtigt, angemessenen Vorschüsse zu verlangen, § 9 RVG, die innerhalb von zwei Wochen nach Anforderung zu zahlen sind.
§ 4 – Haftung
(1) Unsere vollumfängliche gesetzliche Haftung für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Soweit uns einfache Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden kann, ist die Haftung auf den vierfachen Betrag der Mindestversicherungssumme, derzeit 2 Million Euro, beschränkt. Insoweit besteht Versicherungsschutz im Rahmen der gesetzlichen Berufshaftpflichtversicherung.
(2) Die Haftungsbeschränkungen des Abs. 1 gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Mandanten sowie Ansprüchen wegen der Verletzung von Kardinalpflichten, d. h. von Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrags ergeben und bei deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist. Insoweit haften wir für jeden Grad des Verschuldens.
(3) Sollte der Mandant der Auffassung sein, dass die in Abs. 1 genannte Versicherungssumme das Risiko nicht angemessen abdeckt, werden wir auf sein Verlangen eine Einzelobjektversicherung abschließen, sofern sich der Mandant bereit erklärt, die dadurch entstehenden Mehrkosten zu tragen.
(4) Wir weisen den Mandanten darauf hin, dass er sich im Fall der Verletzung notwendiger Mitwirkungspflichten wie
– der unvollständigen und / oder verspäteten Mitteilung von Tatsachen, die für die Bearbeitung des Mandats erforderlich sind,
– keine unaufgeforderte Mitteilung der geänderten Anschrift bzw. der Kontaktdaten
– verspätete Einzahlung von Gerichtskostenvorschüssen
ein erhebliches Mitverschulden anrechnen lassen muss, wenn ihm durch sein Verhalten Schäden entstehen
und die Rechtsanwälte hierfür keine Verantwortung übernehmen.
§ 5 – Datenschutz
Der Mandant ist damit einverstanden, dass seine personenbezogenen Daten durch uns verarbeitet werden, soweit es das Auftragsverhältnis erfordert.
§ 6 – Form von Erklärungen
Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die der Mandant gegenüber uns oder einem Dritten abzugeben hat, bedürfen der Schriftform.
§ 7 – Hinweis zur Online Streitbeilegung
(1) Seit dem 09.01.2016 gilt die sog. ODR-Verordnung (Verordnung (EU) Nr. 524/2013). Diese sieht die Einrichtung einer europäischen Onlinestreitbeilegungs-Plattform (OS-Plattform) zur außergerichtlichen Regelung von Streitigkeiten zwischen EU-Verbraucher und einem EU-Unternehmer bei Online-Käufen und Dienstverträgen vor, die durch Einschalten einer der EU-Kommission gemeldeten Streitbeilegungsstelle unter Nutzung der OS-Plattform erfolgt. Den Link zur OS Plattform finden Sie auf unserer Homepage www.th-recht.de unter „Impressum“.
(2) Es besteht die Möglichkeit zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor der zuständigen Verbraucherstreitbeilegungsstelle. Insofern findet die ODR-Verordnung auch auf mit Verbrauchern geschlossene Rechtsanwaltsverträge Anwendung.
§ 8 – Service
(1) Die Korrespondenz mit Rechtsschutzversicherer ist eine eigene kostenpflichtige Angelegenheit.
(2) Gleichwohl bieten wir es dem Mandaten als kostenlose Serviceleistung an, die Deckungsschutzanfrage zu stellen.
Für Korrespondenz, die über die Deckungsanfrage hinausgeht, können Gebühren erhoben werden.
§ 9 – Erfüllungsort, Rechtswahl, Gerichtsstand
(1) Soweit sich aus dem Vertrag nichts anderes ergibt, ist der Erfüllungs- und Zahlungsort der Sitz unserer Kanzlei. Die gesetzlichen Regelungen über die Gerichtsstände bleiben unberührt, soweit sich nicht aus der Sonderregelung des Abs. 3 etwas anderes ergibt.
(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(3) Ausschließlicher Gerichtsstand ist bei Mandaten mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen das für unseren Kanzleisitz zuständige Gericht.